Autohaftpflichtversicherung
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, eine Autohaftpflichtversicherung abzuschließen, um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden.
Die Autohaftpflichtversicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungs- summe und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Für Neuverträge (seit dem 01.01.2002) gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen.
Zur Berechnung der Versicherungsprämie werden Merkmale das Fahrzeug und die Situation des Halters betreffend zugrunde gelegt. Dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Wohnort, Beruf und Schadenfreiheitsklasse.
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